Institutionelles Schutzkonzept für den katholischen Kirchengemeindeverband St. Servatius Selfkant

1.Grundlage:

Die Erstellung des institutionellen Schutzkonzeptes erfolgt auf Grundlage der

Ausführungsbestimmungen zur Bischöflichen Präventionsordnung. Dieses Schutzkonzept ist die Überarbeitung des 1. Schutzkonzeptes nach Ablauf von 5 Jahren.

 

Ausführungsbestimmungen: zu § 3 PrävO institutionelles Schutzkonzept

 

 

  1. Jeder kirchliche Rechtsträger hat, ausgehend von einer Risikoanalyse, institutionelle

Schutzkonzepte für seine Zuständigkeitsbereiche zu erstellen und alle 5 Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Dem kirchlichen Rechtsträger kommt dabei die Aufgabe zu, den Prozess zu initiieren, zu koordinieren und die Umsetzung zu gewährleisten. Die Präventionsbeauftragten stehen beratend und unterstützend zur Verfügung.

  1. Verschiedene kirchliche Rechtsträger können gemeinsam ein Institutionelles Schutzkonzept

entwickeln.

  1. Kirchliche Rechtsträger, die Mitglied in einem Spitzen- oder Dachverband sind, können das

von ihrem Spitzen-  oder Dachverband entwickelte Konzept übernehmen, dabei ist eine

Überprüfung und Anpassung an den eigenen Rechtsbereich durchzuführen und zu

dokumentieren.

  1. Ein bereits zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Ausführungsbestimmungen erarbeitetes

oder geltendes institutionelle Schutzkonzept muss vom kirchlichen Rechtsträger auf die

Übereinstimmung mit der Präventionsordnung und deren Ausführungsbestimmungen

überprüft werden.

  1. In das institutionelle Schutzkonzept müssen die Inhalte der §§ 4-10 der Präventionsordnung

(persönliche Eignung, erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung,

Verhaltenskodex, Beschwerdewege, Qualitätsmanagement, Aus- und Fortbildung,

Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und Schutz~ oder hilfebedürftigen

Erwachsenen) und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen aufgenommen worden.

 

 

Das institutionelle Schutzkonzept wurde durch den kirchlichen Rechtsträger bis zum

31.12.2018 in Kraft gesetzt, die Überarbeitung wird zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt und in geeigneter Weise in den Einrichtungen, Gremien und sonstigen Gliederungen des kirchlichen Rechtsträgers veröffentlicht  und dem Präventionsbeauftragten der Diözese Aachen zugeleitet.

 

 

  1. Präambel

 

Das Wohl der uns anvertrauten Menschen war und ist uns als Träger von kirchlichen und

sozialen Diensten, insbesondere in unseren Kindertageseinrichtungen und in der offenen

Jugendarbeit ein elementares Anliegen. Es ist unser Ziel, an einer Kultur der Achtsamkeit

mitzuwirken, die die körperliche und psychische Unversehrtheit der von uns betreuten

Menschen in den Mittelpunkt stellt. Das soll für alle spürbar sein. Dieses institutionelle

Schutzkonzept gilt für alle unsere Einrichtungen (Kindergärten, offene Jugendarbeit) aber

auch für alle Gruppen in unseren Pfarren, wie Ferienspielgruppen, Messdienergruppen,

Kommunion- und Firmgruppen, Asylhelferkreis, Frauengemeinschaften, GdG~Rat,

Kirchenvorstände, Chöre und religiöse Gruppen ( Life teen, Life kids, Glaubensseminare). Zu

unserem KGV gehören die Pfarren St. Nikolaus Millen, St. Gertud Tüddern, St. Gertud Havert,

St. Lucia Saeffelen, St. Lambertus Höngen, St. Hubertus Süsterseel, St. Michael Hillensberg,

und St. Severinus Wehr, die alle in dieses Schutzkonzept eingegliedert sind.

 

 

Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den sich uns anvertrauenden und

uns anvertrauten Menschen, die wir durch genaues Hinsehen, klares Benennen kritisch

wahrgenommener Situationen und die Bereitschaft von Veränderungen zu deren Schutz vor

(sexualisierter) Gewalt wahrnehmen. Für unsere Fachkräfte, insbesondere in den

Kindergärten und der offenen Jugendarbeit ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt

Bestandteil ihres professionellen Handelns. Es war uns bei der Erstellung unseres

trägerspezifischen institutionellen Schutzkonzeptes in allen Einrichtungen wichtig, die

Auseinandersetzung mit Fragen des Schutzes von Minderjährigen, sowie von hilfsbedürftigen

Erwachsenen in unseren Diensten , insbesondere vor (sexualisierter) Gewalt, anzuregen und

die Einführung von Maßnahmen zur Prävention zu unterstützen.

 

 

Unser institutionelles Schutzkonzept soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu

reflektieren.

 

Uns ist es wichtig, dass mit dem vorliegenden institutionellen Schutzkonzept die

Kommunikation über Verbindlichkeit und Achtsamkeit aufrecht erhalten wird. Wir sind

davon überzeugt, dass die Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes in der Praxis nur

gelingen kann, wenn unser Miteinander von einer Grundhaltung der Achtsamkeit, des

Respektes und der Wertschätzung getragen wird, die die Verantwortung gegenüber allen

Beteiligten ernst nimmt und in unseren Diensten und Einrichtungen sichtbar wird. Wir

verstehen das institutionelle Schutzkonzept als ein Element zur nachhaltigen Regelung des

Qualitätsmanagements zur Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt in unseren Diensten und

Einrichtungen.

 

Grundlegende Einstellungen und Verhaltensweisen sind wichtig, um die uns anvertrauenden

und anvertrauten Menschen bestmöglich zu schützen, aber auch konkrete Maßnahmen, die

im Weiteren benannt werden sind unerlässlich.

Dazu gehören auch – Sensibilität für Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte)

Gewalt

– Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre der anvertrauenden und anvertrauten

Menschen

– Fördern der Selbstkompetenzen der anvertrauenden und anvertrauten Menschen

– Besonnenes, aber auch entschiedenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art

– Reflektieren des eigenen Verhaltens gegenüber den anvertrauenden und anvertrauten Menschen

 

 

Die Entwicklung und Verwirklichung von Maßnahmen zur Prävention erfolgt in unseren Diensten und Einrichtungen beteiligungsorientiert in Zusammenarbeit mit allen hierfür relevanten Personen und Personengruppen. Dazu gehören auch Präventionsfachkräfte, Trägervertretungen, MAV -Vertretung, Mitarbeiter, Ehrenamtliche, Angehörige, Leitungen und Jugendliche.

 

Bestandteile des institutionellen Schutzkonzeptes für unsere Einrichtungen und Dienste sind nach der Präventionsordnung

 

– Persönliche Eignung, Personalauswahl und Personalentwicklung

– Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung

– Verhaltenskodex

– Beschwerdewege

– Aus – und Fortbildungen

– Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und Schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen

– Qualitätsmanagement und nachhaltige Einarbeitung in die Struktur, bzw. die Regelungen

 

 

Die Bestandteile persönliche Eignung, erweitertes Führungszeugnis , Selbstauskunftserklärung,

Qualitätsmanagement, sowie die vom Bistum Aachen vorgeschriebenen Verfahrenswege gelten

trägerweit, bzw. für alle Einrichtungen des Katholischen Kirchengemeindeverbandes St. Servatius Selfkant. Entsprechende Verhaltenskodexe haben wir dem Schutzkonzept beigefügt.

 

Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens leben und haben die Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt zu einem festen Bestandteil unserer Arbeit gemacht. Durch die regelmäßige Überprüfung des Schutzkonzeptes werden alle Beteiligten immer wieder entsprechend sensibilisiert.

 

 

  1. Präventionsfachkräfte

 

 

Nach § 12 der Präventionsordnung benennen wir als kirchlicher Rechtsträger zwei

Präventionsfachkräfte, die eng zusammen arbeiten und sich ergänzen.

 

Unsere Präventionsfachkräfte

  • Sind Ansprechpartner/-innen für alle Mitarbeiter, sowie

ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt.

  • Kennen die \/erfahrerıswege bei Verdachtsmeldungen und können über interne und externe Beratungsstellen informieren.
  • Unterstützen unseren Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes
  • Bemühen sich um die Platzierung des Themas in den Strukturen und Gremien unserer Rechtsträger
  • Beraten bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und – maßnahmen für Minderjährige und  schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene
  • Tragen mit dafür Sorge, dass qualifizierte Personen zum Einsatz kommen
  • Sind Kontaktpersonen vor Ort für die Präventionsbeauftragte des Bistums Aachen
  • Leiten Fort- und Weiterbildungsbedarfe weiter

–    Sind ausgebildete Sozialpädagogen und Erzieher

 

 

 

Aus unseren Diensten aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden ist Herr Franz Josef Stoffels, ehemals Leiter der offenen Jugendeinrichtung, der uns aber nach wie vor als Präventionsfachkraft  nach einer Ausbildung am 05.11.2014 beim Bistum Aachen zur Verfügung steht. Ebenfalls mit dieser Aufgabe beauftragt ist Frau Astrid Huben, Sprachfachkraft , nach einer Ausbildung am 21.03.2017 beim Bistum Aachen. In Ausbildung zur weiteren Präventionsfachkraft ist derzeit Frau Katharina Ezilius.  Unterstützt werden unsere Präventionsfachkräfte auch durch Frau Luisa Tümmers, die unsere „insofern erfahren Fachkraft“ ist und auch in der Schulung unserer Mitarbeiter tätig ist.  Als Anhang zu diesem institutionellen Schutzkonzept findet sich ein Aushang , der die Kontaktadressen und Aufgaben aller Präventionsfachkräfte deutlich macht. Dieser Aushang ist in allen unseren Einrichtungen sichtbar ausgelegt.

 

 

 

  1. Risikoanalyse

 

 

Ausgehend von den Ausführungsbestimmungen zu §3 Präv0 haben wir eine Risikoanalyse erstellt. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen. Deshalb war es uns als Träger wichtig, dass wir gemeinsam mit einigen Mitarbeitern, Leitungen, MAV, Präventionskräften, Trägervertretungen und auch Angehörigen die Erarbeitung der Risikoanalyse des institutionellen Schutzkonzeptes beteiligungsorientiert angelegt haben. Wir haben eine

entsprechende Arbeitsgruppe gebildet, die die verschiedenen Dienste, Einrichtungen und

Gruppierungen in den Blick genommen hat.

 

Durchführung der Risikoanalyse:

 

Die Risikoanalyse ist ein Instrument, um mögliche Gefahrenpotenziale in unseren Diensten und

Einrichtungen zu erkennen. Wir haben die Organisationsstrukturen und alltägliche Abläufe, sowie die Örtlichkeiten auf Risiken bzw. Schwachstellen, die (sexualisierte) Gewalt ermöglichen oder begünstigen überprüft.

 

Die Ergebnisse dieser Risikoanalyse sind Grundlage für die Entwicklung des institutionellen

Schutzkonzeptes und Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Prävention in unseren

Einrichtungen.

 

Insbesondere die folgenden Punkte fanden Beachtung:

 

– Personengruppen aller Hierarchieebenen auf bestehende Macht-  und

Abhängigkeitsverhältnisse diskutieren

– Sensibilisierung für das Thema Prävention und das Wissen über

(sexualisierte) Gewalt

– Organisations-  Ablauf- und Entscheidungsstrukturen wurden unter dem Aspekt der

Transparenz, der Verantwortlichkeit und der Rollenklarheit besprochen

– Mögliche Schwachstellen, die Grenzverletzungen fördern (Pflegesituationen etc) aufdecken

–  Räumliche Gegebenheiten prüfen

– Risikoorte und – zeiten (auch Transportsituation) prüfen

– Personelle Besetzung/ Dienstpläne überprüfen

– Überprüfung der Beschwerdewege

 

 

Die Ergebnisse dieser Beratungen haben uns aufgezeigt, welche Veränderungen in unseren

Einrichtungen noch notwendig sind und welche Verbesserungen noch angestrebt werden müssen. Im Laufe der Zeit haben wir daraufhin die Dienstpläne überarbeitet, in Teamveranstaltungen auch mit Referenten aus anderen Häusern, die Abläufe in Entscheidungsprozessen besprochen und insbesondere die Beschwerdewege überprüft. Neben den bekannten Beschwerdewegen haben wir insbesondere noch mal deutlich gemacht, dass auch das Jugendamt, sowie der Caritasverband als Beschwerdestelle in Anspruch genommen werden können. Bei der Erstellung der Risikoanalyse verweisen wir insbesondere auch auf die organisationalen Schutzkonzepte unserer Einrichtungen, bzw. auch auf das neu erstellte Gewaltschutzkonzept in unseren Kindertageseinrichtungen. Die einzelnen Punkte der Risikoanlayse sind hier entsprechend den Besonderheiten der Einrichtungen nochmals aufgeführt. Es waren Änderungen der räumlichen Situation notwendig, die umgesetzt worden sind, bzw. umgesetzt werden. Insbesondere waren Veränderungen in den Außengeländen notwendig und die Schlüsselvergabe wurde überprüft und geändert. Auch die Überprüfung unserer externen Mitarbeiter (Logopäden, Ergotherapeuthen, Honorarkräfte) auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses bzw. die Anerkennung unseres Verhaltenskodex wurde noch einmal in den Blick genommen.

Auf den Punkt der täglich gelebten Achtsamkeit wollen wir in unserem Schutzkonzept immer wieder besonders eingehen.

Neu ist , dass jede unserer Kindertageseinrichtungen neben dem institutionellen auch ein organisationales Schutzkonzept,  sowie ein Gewaltschutzkonzept hat,  Alle Schutzkonzepte werden  regelmäßig in den Teams besprochen, überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

 

 

 

 

  1. Persönliche Eignung, Personalauswahl und Personalentwicklung

 

 

Um den Schutz der sich uns anvertrauenden und anvertrauten Menschen in unseren Einrichtungen und Diensten zu verbessern und nachhaltig sicherstellen zu können, thematisieren wir die Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt regelmäßig innerhalb der betrieblichen Kommunikationsstrukturen unserer Dienste und Einrichtungen. Unser Ziel ist es, nur geeignetes Personal im Sinne der Präventionsordnung einzustellen. Dies bezieht sich sowohl auf die fachliche Kompetenz als auch auf die persönliche Eignung. Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind, kommen nicht zum Einsatz. Die zuständigen Personalverantwortlichen sorgen für eine angemessene Thematisierung und für Aus» und Fortbildungen zur Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt. Sie achten insbesondere auf:

 

 

–  Eine wertschätzende Grundhaltung

–  Respektvollen Umgang mit allen Menschen

–  Angemessenes professionelles Verhalten gegenüber den sich uns

anvertrauenden und anvertrauten Menschen, deren Angehörige und sonstigen

externen Personen

– Angemessenes und professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz zu den

anvertrauenden und anvertrauten Menschen

–  Individuelle Über- oder Unterforderungssituationen

–  Handeln in Grenz- und Gefahrensituationen

–  Fachwissen zum grenzachtenden Umgang

–  Fortbildungsbedarf

 

 

Die Personalverantwortlichen sensibilisieren auch jeden neuen Mitarbeiterin und jede neue Mitarbeiterin  und sorgen für eine dem Tätigkeitsfeld angemessene Präventionsschulung.

 

In regelmäßigen Mitarbeitergesprächen wird gemeinsam überprüft, welche Erfahrungen inzwischen vorliegen und ob Unterstützungsbedarf besteht.

 

 

 

 

  1. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung

 

 

ln unseren Diensten und Einrichtungen werden keine Personen eingesetzt, die rechtskräftig wegen einer in §2 oder 3 PrävO genannten Straftat verurteilt worden sind.

 

Mitarbeiter, sowie ehrenamtlich Tätige müssen entsprechend der gesetzlichen und

arbeitsrechtlichen Regelung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die erneute Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses ist alle fünf Jahre erforderlich. Für Neueinstellung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Eingangsvoraussetzung. Darüber hinaus fordern wir alle Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätige auf, gem. § 2 Abs. 7 PrävO auf, eine Selbstauskunftserklärung abzugeben. In der Selbstauskunftserklärung versichert der Mitarbeiterin, die Mitarbeiterin  bzw. die/der ehrenamtlich Tätige, dass sie/er nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt ist und auch in diesem Zusammenhang kein Ermittlungsverfahren gegen sie/ihn eingeleitet ist. Für den Fall, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie/ihn eingeleitet wird, verpflichtet sie/er sich, dies den Dienstvorgesetzten umgehend mitzuteilen. Die Selbstauskunftserklärung wird nach den geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwaltet und aufbewahrt.

 

Neu ist , dass neben der Selbstauskunft alle bei uns Tätigen einen verbindlichen Verhaltenkodex unterschreiben müssen.

 

Auch unsere externen Partner, die mit den uns anvertrauten und anvertrauenden Menschen in

regelmäßigem Kontakt stehen, fordern wir auf, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Wir

lassen Ihnen die Informationen über unsere Leitlinien zur Prävention vor (sexualisierter) Gewalt

zukommen.

 

Das erweiterte Führungszeugnis wird einer Trägervertretung vorgelegt, diese dokumentiert die

Einsichtnahme, das Original wird umgehend wieder zurückgegeben. Die Trägervertretung sorgt

dafür, dass nach fünf Jahren ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wird. Sie beachtet dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

Als Anhang haben wir das Muster des  derzeit gültigen Verhaltungskodex hinterlegt.

 

 

 

 

 

 

7 . Beschwerdewege

 

 

Um die sich uns anvertrauenden und anvertrauten Menschen gut zu schützen, ist es notwendig, dass diese ihre Rechte kennen, von den schützenden Strukturen wissen und sich angemessen beschweren können. Gemeinsam können wir als Personen, Dienstgemeinschaft und Institution zum Schutz der Menschen beitragen, indem in einem solchen Miteinander die Rechte von Kindern und Jugendlichen, sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen geachtet und gefördert werden, Grenzverletzungen wahrgenommen und geahndet werden.

 

Wenn der Verdacht eines unangemessenen Verhaltens, Grenzverletzungen, Missachtung von

Rechten entsteht, sind die Leitungen unserer Dienste und Einrichtungen zu informieren. In der

Kommunion und Firmvorbereitung sind die Katecheten die direkten Ansprechpartner. Bei den

Messdienern,  die Messdienerleiter. Diese wenden sich dann an die Präventionskräfte. Es ist auch immer möglich sich direkt an die Präventionskräfte zu wenden, die Kontaktadressen sind in allen Einrichtungen und Diensten für alle gut einsehbar.

 

Jede Beschwerde wird direkt bearbeitet, so dass eine zeitnahe Rückmeldung erfolgen kann, die dem Betroffenen zeigt, dass das Anliegen ernst genommen und umgehend gehandelt wird.

 

Unsere Präventionskräfte werden sich dann mit den Ansprechpartnern im Bistum Aachen in

Verbindung setzen um dann gemäß dem Leitfaden bei Missbrauch im Bistum Aachen die weiteren Schritte einzuleiten.

 

Die Ansprechpartner im Bistum Aachen sind Dr. Christina Engels  und Ekkehard Höhl, die Präventionsbeauftragte für das Bistum Aachen ist Mechtild Bölting.

 

Als Anhang zu unserem institutionellen Schutzkonzept haben wir einen Handlungsleitfaden bei

Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt hinterlegt.

 

Die Ansprechpartner, sowie die Verfahrenswege sind beschrieben und bekannt gemacht.

Die Melde – und Verfahrenswege folgen den Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und den Empfehlungen des Deutschen Caritasverbandes.

 

 

 

  1. Verhaltenskodex

 

 

In unseren Einrichtungen und Diensten haben der Schutz vor (sexualisierter} Gewalt und der Respekt vor den Bedürfnissen und Grenzen der Betreuten oberste Priorität. Wirksame Präventionsarbeit setzt voraus, dass alle haupt und ehrenamtlich Tätigen, die punktuell Kontakt mit Kindern und Jugendlichen, sowie schutzbedürftigen Erwachsenen haben, ihre Handlungsmöglichkeiten verantwortungsbewusst wahrnehmen. Allen unseren Mitarbeitenden ist bewusst, dass sie in ihrer Rolle und Funktion eine besondere Vertrauens und Autoritätsstellung haben. Klare und verbindliche Regeln bezüglich eines achtsamen und respektvollen Umgangs mit den uns anvertrauten und anvertrauenden Menschen sind deshalb notwendig. Wir haben daher verbindliche und konkrete Verhaltensregeln (Verhaltenskodex) aufgestellt, die im Anhang unseres Schutzkonzeptes zu finden sind.

 

Die Verhaltensregeln gelten bislang für die folgenden Bereiche

 

– Gestaltung von Nähe und Distanz

– Sprache und Wortwahl

– Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

– Angemessenheit von Körperkontakt

– Beachtung der Intimsphäre

– Zulässigkeit von Geschenken

– Disziplinarmaßnahmen

– Verhalten auf Ausflügen, Freizeiten und Reisen

 

 

Diese Auflistung kann jede Einrichtung in unserer Trägerschaft um weitere passende Kategorien

ergänzen.

 

Diese Verhaltensregeln stellen die Basis des Verständnisses im Umgang mit den Zielgruppen dar.

Unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und internen Dienstanweisungen werden

diese Verhaltensregeln durch die Unterzeichnung des Verhaltenskodex von den Mitarbeitenden

anerkannt und der Wille und das Bemühen bekundet, sich an die Vereinbarungen und

Verhaltensregeln zu halten. Diese Verhaltensregeln sind eine konkrete Beschreibung dienstlicher

Pflichten und stellen damit eine Dienstanweisung dar.

 

Die Personalabteilung wird diese unterzeichneten Verhaltensregeln in der Personalakte

aufbewahren.

 

 

 

  1. Aus- und Fortbildung

 

 

In den Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema (sexualisierte) Gewalt geht es um mehr als reine

Wissensvermittlung. Die Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätigen werden in ihrem Arbeitsfeld zum

Thema (sexualisierte) Gewalt sensibilisiert, erhalten ein entsprechendes Basiswissen, sowie

Handlungssicherheit.

 

Grundschulungen zum Thema Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt sind für alle haupt-  neben – und ehrenamtlich Tätige verpflichtend. Die Intensität der Schulungen (4-12 Stunden) hängt davon ab, wieviel Kontakt die Person zu den anvertrauten und anvertrauenden Menschen in unseren Diensten und Einrichtungen hat oder welche Leitungsaufgabe ihr zukommt.

 

Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden innerhalb eines halben Jahres nach Einstellung geschult. Das Thema Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt ist Bestandteil unserer Einarbeitungskonzepte einschließlich aller zugehörigen Verhaltensempfehlungen und Verfahrensanweisungen.

 

Basisschulungen werden auch durch unsere qualifizierten und entsprechend geschulten Fachkräfte Franz Josef Stoffels, sowie Frau Luisa Tümmers durchgeführt. Diese Schulung richtet sich an ehrenamtlich Tätige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in sporadischen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, insbesondere Reinigungskräfte, Hausmeister und Gärtner.

 

Basis plus und Intensivschulungen werden extern durchgeführt. Basis plus Schulungen richten sich an Honorarkräfte, Praktikanten , sowie ehrenamtlich Tätige, die einen regelmäßigen Kontakt zu den uns anvertrauten und anvertrauenden Menschen haben. Mitarbeiter, bzw. ehrenamtlich Tätige mit einem intensiven Kontakt zu den uns anvertrauten bzw. anvertrauenden Menschen werden mit einer Intensivschulung sensibilisiert. Auch Mitarbeiter mit Personal- und Strukturverantwortung werden intensiv geschult Die Schulungen werden dokumentiert und in der Personalverwaltung aufbewahrt.

 

Alle fünf Jahre führen wir Vertiefungsveranstaltungen durch.

 

Ansprechpartner für Schulungswünsche oder Vertiefungen sind die Leitungen unserer Einrichtungen, unsere Präventionsfachkräfte, sowie die Koordinatorinnen Andrea Montz und Regina Zaunbrecher.

 

 

 

 

  1. Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, sowie von schutz- oder

hilfebedürftigen Erwachsenen

 

 

Ausgehend von unserem Leitbild ist es Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter, die Stärkung der Selbstkompetenz aller uns anvertrauten und anvertrauenden Menschen zu unterstützen. Jedes Kind, jeder Jugendlíche hat das Recht, geschützt aufzuwachsen. Auch wir als Gemeinschaft sind dafür verantwortlich.

 

Wir arbeiten präventiv mit Kindern und Jugendlichen, sowie hilfs- und schutzbedürftigen Menschen, indem wir sie in ihrer Selbstbestimmung und Autonomie so weit wie möglich stärken, Das von uns eingesetzte Personal begegnet allen mit einer achtsamen und wertschätzenden Haltung. Die Partizipation ist hierbei ein wichtiges Mittel.

 

Immer wieder benennen wir in unseren Einrichtungen auch die derzeit vorhandenen Beschwerdewege, damit allen bewusst ist, an wen sie sich wenden können.

 

Es werden regelmäßig Team und Einzelgespräche durchgeführt, damit diese Haltung immer wieder Thema der täglichen Arbeit ist. Wir wollen insbesondere Kinder und Jugendliche gezielt in ihrer Wahrnehmung, ihrem Selbstbewusstsein und in ihrer Handlungsfähigkeit stärken. Uns ist der respektvolle und Grenzen achtende Umgang in der Begegnung miteinander, sowie der verantwortungsbewusste Umgang mit den Medien besonders wichtig.

 

 

 

 

 

  1. Qualitätsmanagement

 

 

Wir haben das institutionelle Schutzkonzept in unsere Regelstruktur und unser Qualitätsmanagement integriert. Regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre,  überprüfen wir die Abläufe und Regelungen unseres Schutzkonzeptes daraufhin, ob es einer Weiterentwicklung oder Konkretisierung  auch von Teilen bedarf. Regelmäßig werden die Personalakten auf die Dokumentationen der erweiterten Führungszeugnisse überprüft und die Mitarbeiter zu Vertiefungsschulungen eingeladen.

 

 

 

Spätestens nach fünf Jahren oder nach einem Vorfall von (sexualisierter) Gewalt in einer unserer

Einrichtungen und Diensten wird unser Schutzkonzept überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Bei einem Personalwechsel stellen wir rechtzeitig sicher, dass die Schutzaufgaben in andere geeignete Hände gelegt werden.

 

 

Unser institutionelles Schutzkonzept mit allen dazu gehörenden Maßnahmen wird nicht einmalig

oder dauerhaft erstellt. Für die laufende Weiterentwicklung wollen wir uns insbesondere mit den

Fragen

 

– Sind die in der Risikoanalyse benannten Risiken durch entsprechende Maßnahmen

behoben worden?

– Wie sehen die aktuellen Beschwerdewege aus und werden diese genutzt?

– lst der Verhaltenskodex noch angemessen?

 

beschäftigen. Da die Risikoanalysen speziell in unseren Einrichtungen erfolgen und auf die dortigen Siuationen angepasst sind, erneuern wir entsprechend auch regelmäßig unsere organisationalen Schutzkonzepte, sowie unsere Gewaltschutzkonzepte.

 

 

Ideen, Kritik und Anregungen können jederzeit formlos bei den Präventionsbeauftragten Astrid

Huben, Franz Josef Stoffels , den Einrichtungsleitungen,sowie den  Koordinatorinnen Andrea Montz und Regina Zaunbrecher vorgebracht werden.

 

Die Präventionskräfte werden die nachhaltige Präventionsarbeit immer wieder anstoßen

 

In allen unseren Einrichtungen, sowie in den Pfarrbüros und in den Sakristeien hängt ein Aushang, der über die Präventionskräfte und ihre Kontaktadressen informiert. Das Schutzkonzept liegt in unseren Einrichtungen und Pfarrbüros aus.

 

 

 

 

 

  1. Abschluss/ lnkraftreten / Nachhaltígkeít

 

 

Dieses vorliegende institutionelle Schutzkonzept wird für den KGV St. Servatius und die ihm

angeschlossenen Pfarreien, St. Nikolaus Millen, St. Gertrud Havert, St. Gertrud Tüddern, St. Lucia

Saeffelerı, St. Lambertus Höngen, St. Hubertus Süsterseel, St. Michaael Hiliensberg und St. Severinus Wehr ab dem 01.01.2024 in Kraft gesetzt. Es ist gültig bis zum 31.12.2028.

 

 

Das Konzept wurde vom Kirchengemeindeverband am.07.12.2023.. beschlossen und ist damit rechtskräftig. Die inhaltlichen Entscheidungen des Konzeptes werden bereits umgesetzt, bzw. werden in den nächsten Wochen in die Praxis übertragen.

 

Das Konzept wird der Präventionsbeauftragten für das Bistum Aachen am 10.12.2023  per Post zugesandt.

 

 

Wesentliche Änderungen , die sich im Laufe der fünf Jahre bis zur Wiedervorlage ergeben, werden den Mitgliedern des Kirchengemeindeverbandes mit einer Kennzeichnung der betreffenden Stelle,einer Kennzeichnung der Version und der Hinzufügung des Datums vorgelegt.

 

 

Selfkant, den 07.12.2023

 

 

 

 

(Pfr. Roland Bohnen)                                      (Mitglied des KGV)

 

 

 

 

(Mitglied des KGV)                                      (Mitglied des KGV)

 

 

 

 

(Koordinatoren)                                             (Präventionskräfte)